Klasse B

Klasse B197/B/B Automatik/BF17/Intensiv

Kraftfahrzeuge (außer AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ohne dem Fahrzeugführer, Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • B197: Ausbildung auf Automatik/ Schaltfahrzeug
  • B197 Prüfung auf Automatik
  • durch die Schlüsselzahl B197 dürfen auch Schatfahrzeuge geführt werden

Enthalten

  • L, AM
Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre BF17

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kgund nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Enthalten

  • A1, AM
Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei BF 17

Vorbesitz

  • B

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Enthalten

  • AM
Mindestalter
  • 16 Jahre

Vorbesitz

  • nicht erforderlich