Zweirad

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen
  • und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

 

Enthalten

  • A1, A2, AM
Mindestalter
  • 24 Jahre direkt Einstieg
  • 20 Jahre nach Stufenregelung (2 Jahre Vorbesitz A2)
  •  21 Jahre für dreirädrige Kfz der Klasse A

Klasse A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg auch mit Beiwagen.

 

Enthalten

  • A1, AM
Mindestalter
  • 18 Jahre

Vorbesitz

  • nicht erforderlich

Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum nicht mehr als 125 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

 

Enthalten

  • AM
Mindestalter
  • 16 Jahre

Vorbesitz

  • nicht erforderlich

Klasse AM

Kleinkrafträder mit

  • Hubraum nicht mehr als 125 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

 

Enthalten

  • AM
Mindestalter
  • 25 Jahre

Vorbesitz

  • mind. 5 Jahre Klasse B

Stufenregelung für Krafträder

Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 – Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung – sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 – Kraftrad bis 35 kW Leistung – nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber nicht mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

Klasse B196

Krafträder mit

  • Hubraum nicht mehr als 125 ccm
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

 

Enthalten

 

Mindestalter
  • 25 Jahre

Vorbesitz

  • 5 Jahre Klasse B