Zweirad
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 ccm oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen
- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Enthalten
- A1, A2, AM
Mindestalter
- 24 Jahre direkt Einstieg
- 20 Jahre nach Stufenregelung (2 Jahre Vorbesitz A2)
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz der Klasse A
Klasse A2
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg auch mit Beiwagen.
Enthalten
- A1, AM
Mindestalter
- 18 Jahre
Vorbesitz
- nicht erforderlich
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum nicht mehr als 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Enthalten
- AM
Mindestalter
- 16 Jahre
Vorbesitz
- nicht erforderlich
Klasse AM
Kleinkrafträder mit
- Hubraum nicht mehr als 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Enthalten
- AM
Mindestalter
- 25 Jahre
Vorbesitz
- mind. 5 Jahre Klasse B
Stufenregelung für Krafträder
Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 – Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung – sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 – Kraftrad bis 35 kW Leistung – nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber nicht mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.
Klasse B196
Krafträder mit
- Hubraum nicht mehr als 125 ccm
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Enthalten
Mindestalter
- 25 Jahre
Vorbesitz
- 5 Jahre Klasse B