Fahrschule Speedway seit 2010 in Hilden

Dein Führerschein. Ohne Umwege.

Steig ein. Wir fahren los.

Theorie, Fahrstunden und Prüfung aus einer Hand. Mitten in Hilden, Hochdahler Straße 4.

5,0 bei 168 Google-Bewertungen

Seit 2010 in Hilden.

Seit 2010 bringen wir Menschen aus Hilden, dem Kreis Mettmann und dem Düsseldorfer Süden zum Führerschein. Wir kennen die Prüfungsstrecken, die kniffligen Kreuzungen und die typischen Fehler, die in Prüfungen passieren. Genau das geben wir weiter.

Viele haben Respekt vor dem Führerschein. Vor den Kosten, vor der Prüfung, vor dem ersten Mal auf der Autobahn. Bei uns weißt du von Anfang an, was kommt. Du lernst in deinem Tempo, und wir sagen dir ehrlich, wann du bereit bist.

  • 16
    Jahre in HildenSeit 2010 für Hilden und Umgebung da
  • 14
    Theorie-Lektionen12 Grundstoff, 2 klassenspezifisch, je 90 Minuten
  • 12
    SonderfahrtenÜberland, Autobahn und bei Dunkelheit

Das sagen unsere Fahrschüler.

Echte Bewertungen von Google. Ungefiltert und in ihren eigenen Worten.

5,0 168 Bewertungen auf Google
  • Wirklich nettes Personal, angemessene Preise und eine gute Ausbildung, André bester Mann!!!

    paulqtcSeptember 2026 auf Google
  • Mega zufrieden, André bester Mann geht alle zu dem 🙏🙏🙏

    Melina J.September 2026 auf Google
  • Sehr gute Fahrschule!!! Alle dort sind sehr nett und sympathisch. Man lernt schnell und gründlich.

    AleynaAugust 2026 auf Google
  • Sehr gute Fahrschule! Theorie Stunden waren angenehm, Fahrstunden waren ebenfalls mega gut. Ahmed bester Fahrlehrer !! Kann man nur weiter empfehlen.

    soso cieMai 2026 auf Google
  • Krass gute Fahrschule. Wirklich günstig und alle sind SUPER sympathisch. Man geht sogar gern in den Theorieunterricht, …

    AyaJanuar 2026 auf Google
  • Klare Empfehlung! Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt und alles lief unkompliziert. Ein großes Dankeschön …

    Leni K.Februar 2026 auf Google
  • Ich kann diese Fahrschule nur weiterempfehlen, besonders den Fahrlehrer Sar. Er hat mir alles gut beigebracht, was dazu …

    Sergej S.Februar 2026 auf Google
  • Super Fahrlehrer Andre nur weiter zu empfehlen. Theorie und Praxis waren super!!!

    Giuseppe F.November 2025 auf Google
  • Ich kann die Fahrschule Speedway auf jeden Fall empfehlen. Sekretärin und Fahrlehrer sehr freundlich und entspannt. …

    SimeonAugust 2025 auf Google

Welcher Führerschein passt zu dir?

  • B

    Pkw

    Der klassische Autoführerschein. Fahrzeuge bis 3,5 t und kleine Anhänger.

    ab 17 mit BF17
  • B197

    Automatik plus

    Prüfung auf Automatik, danach trotzdem Schaltwagen fahren. Mit 10 Schaltstunden in der Ausbildung.

    ab 17 mit BF17
  • BE

    Anhänger

    Für Pferdeanhänger, Wohnwagen und alles, was schwerer als 750 kg ist. Theorie brauchst du dafür nicht.

    ab 18, mit Klasse B
  • B96

    Gespann bis 4,25 t

    Schulung ohne Prüfung für Auto und Anhänger zusammen bis 4.250 kg.

    mit Klasse B

In fünf Etappen zum Lappen.

So läuft deine Ausbildung bei uns. Kein Papierchaos, keine Überraschungen.

Motor startenHalte den Knopf gedrückt und schau, was dich erwartet.

  1. Anmelden

    Online oder bei uns im Büro. Wir besprechen, welche Klasse und welches Tempo zu dir passen.

  2. Sehtest und Erste Hilfe

    Danach stellst du den Antrag beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann. Wir sagen dir genau, was rein muss.

  3. Theorie lernen

    Unterricht bei uns montags bis donnerstags ab 18:30 Uhr, dazu Fragen üben mit der App. Wenn du sicher bist, meldest du dich zur Theorieprüfung an.

  4. Fahrstunden

    Erst ruhige Straßen, dann Stadtverkehr, Überland, Autobahn und Nachtfahrt. Immer mit Rückmeldung nach jeder Stunde.

  5. Prüfung

    Vorher fahren wir eine Probeprüfung auf Strecken im Prüfungsgebiet. Dann zählt es, und du bist bereit.

Läuft. Jetzt anmelden

Intensivkurs in Hilden. Konzentriert zum Führerschein.

Wir planen deine Ausbildung als kompakten Intensivkurs. Theorie und Praxis laufen parallel. Ein Ablauf von etwa 14 Tagen ist ein Planungsziel, keine Zusage für den Erwerb des Führerscheins. Voraussetzung sind ein genehmigter Antrag, verfügbare Unterrichts- und Prüfungstermine sowie deine individuelle Prüfungsreife.

Passt gut, wenn du

  • einen festen Termin hast, zum Beispiel den Start von Ausbildung, Job oder Studium
  • in den Ferien, im Urlaub oder zwischen zwei Jobs zwei Wochen am Stück Zeit hast
  • gern konzentriert lernst und schnell Routine bekommen willst
  • schon Fahrstunden hattest und jetzt endlich fertig werden möchtest

Passt weniger, wenn du

  • gleichzeitig Vollzeit arbeitest oder mitten in Prüfungen in Schule oder Uni steckst
  • sehr nervös bist und lieber in kleinen Schritten Sicherheit aufbaust

Unsicher? Wir beraten dich ehrlich, auch wenn dabei herauskommt, dass der normale Weg besser zu dir passt.

  1. Vorher

    Antrag stellen

    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto, dann der Antrag beim Straßenverkehrsamt. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Der Kurs startet, sobald dein Antrag durch ist.

  2. Tag 1–7

    Theorie und Fahren parallel

    Tagsüber Fahrstunden, abends Theorie. Erlaubt sind höchstens zwei Doppelstunden Theorie pro Tag, so hast du nach einer Woche den kompletten Stoff. Die Prüfungsfragen übst du in der App.

  3. Tag 8–10

    Theorieprüfung und Sonderfahrten

    Du legst die Theorieprüfung beim TÜV ab. Parallel fährst du die Sonderfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.

  4. Tag 11–13

    Prüfungsreif werden

    Prüfungsstrecken in Hilden, typische Prüfungssituationen und eine Probeprüfung. Danach weißt du genau, was dich erwartet.

  5. Prüfung nach Absprache

    Praktische Prüfung

    Den Prüfungstermin stimmen wir mit dir und der Prüfstelle ab. Die Prüfung findet erst statt, wenn du prüfungsreif bist und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Ablauf gilt für Klasse B. Voraussetzung ist, dass dein Antrag beim Straßenverkehrsamt vor Kursbeginn genehmigt ist. Den Starttermin legen wir gemeinsam fest.

Aufbauseminar. Wenn es in der Probezeit passiert ist.

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger, kurz ASF, ordnet die Führerscheinstelle an, wenn du in der Probezeit gegen Verkehrsregeln verstoßen hast. Der Sinn dahinter: In den ersten Jahren ist das Unfallrisiko am höchsten. Im Seminar schaust du dir an, wie es zu dem Verstoß kam, und wie du es künftig anders machst. Ohne erhobenen Zeigefinger.

Wann musst du ins Aufbauseminar?

A

Ein schwerer Verstoß

Ein einziger reicht. Zum Beispiel mehr als 20 km/h zu schnell, über Rot gefahren oder mit dem Handy am Steuer erwischt.

B

Zwei leichtere Verstöße

Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine Folgen für die Probezeit. Beim zweiten wird das Seminar fällig. Zum Beispiel Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Was dann passiert

  • Deine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, auf insgesamt vier.
  • Die Behörde setzt dir eine Frist. Wer das Seminar nicht rechtzeitig macht, verliert den Führerschein.
  • Punkte in Flensburg baust du mit dem Aufbauseminar nicht ab.

Alkohol oder Drogen?

In der Probezeit gilt 0,0 Promille. Bei einem Verstoß ordnet die Behörde ein besonderes Aufbauseminar an, das eine Verkehrspsychologin oder ein Verkehrspsychologe leitet. Wir sagen dir, wo du es machen kannst.

So läuft das Seminar bei uns

  1. Sitzung 1, 135 MinutenKennenlernen in der kleinen Gruppe. Jede und jeder erzählt, was passiert ist.
  2. Fahrprobe, 30 MinutenDu fährst, wir beobachten. Danach 15 Minuten Rückmeldung, wo du sicher bist und wo nicht.
  3. Sitzung 2 bis 4, je 135 MinutenGefahren früher erkennen, eigenes Verhalten verstehen, konkrete Vorsätze für danach.
  4. BescheinigungNach der letzten Sitzung bekommst du die Teilnahmebescheinigung für die Führerscheinstelle.

Alles zusammen dauert zwei bis vier Wochen. Durchfallen kannst du nicht, wenn du an allen Terminen teilnimmst.

Du kannst das Seminar bei uns machen, auch wenn du deinen Führerschein woanders gemacht hast. Melde dich am besten, sobald der Brief von der Behörde da ist.

Lernen in Autos, auf die du Lust hast.

Bei uns lernst du im Audi A3, im Audi Q3 oder im Tesla Model 3. Alle drei sind modern, sauber und sicher ausgestattet, und an unserer Beklebung erkennst du sie schon von Weitem.

  • Audi A3Kompakt und übersichtlich. Ideal für den Einstieg.
  • Audi Q3SUV mit erhöhter Sitzposition und gutem Überblick.
  • Tesla Model 3Elektroauto mit Automatik. Leise und entspannt.

Was kostet dein Führerschein?

Rechne es dir in einer Minute aus. Klasse wählen, Fahrstunden schätzen, fertig. Ohne Anmeldung und ohne Kleingedrucktes.

Entgelte laut aktuellem Website-Rechner, Stand 06.10.2026
LeistungKlasse BB197
Grundbetrag inklusive Lern-App99 €99 €
Übungsfahrt, 45 Minuten60 €60 €
Sonderfahrt, 45 Minuten60 €60 €
Vorprüfung Theorie40 €40 €
Praktisches Prüfungsentgelt der Fahrschule160 €160 €

Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind der aktuelle Preisaushang und dein Ausbildungsvertrag. Gebühren der Prüfstelle und Behörde sowie Sehtest, Erste Hilfe und Passfoto kommen hinzu. Intensivkurse und individuelle Zusatzleistungen bitte gesondert anfragen.

Fragen, die uns oft gestellt werden.

Wie lange dauert der Führerschein?

Meist drei bis sechs Monate. Das hängt davon ab, wie oft du Zeit für Theorie und Fahrstunden hast. Wenn es schnell gehen muss, sprich uns auf einen Intensivkurs an.

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Das ist bei jedem anders. Viele brauchen neben den 12 Sonderfahrten rund 20 bis 30 normale Fahrstunden. Wir sagen dir ehrlich, wann du bereit bist. Nicht früher und nicht später.

Ich habe Prüfungsangst. Was jetzt?

Das ist völlig normal. Wir üben die typischen Prüfungssituationen in Hilden und machen vorher eine Probeprüfung. So kennst du den Ablauf, bevor es zählt.

Kann ich von einer anderen Fahrschule wechseln?

Ja. Bring deine Ausbildungsnachweise mit, dann schauen wir zusammen, wo du stehst und was noch fehlt.

Lohnt sich ein Intensivkurs für mich?

Wenn du zusammenhängend Zeit hast, kann ein Intensivkurs passen. Etwa 14 Tage sind ein Planungsziel. Die tatsächliche Dauer hängt von Antrag, Lernfortschritt und verfügbaren Prüfungsterminen ab. Wir beraten dich zum passenden Ablauf.

Ich muss ins Aufbauseminar. Was jetzt?

Ruf uns an, sobald der Brief von der Führerscheinstelle da ist, und halte die Frist im Blick. Du kannst das Seminar bei uns machen, auch wenn du den Führerschein woanders gemacht hast.

Ich wohne nicht in Hilden. Kann ich mich trotzdem bei euch anmelden?

Ja. Deine Fahrschule kannst du frei wählen, egal wo du wohnst. Zu unserem Einzugsgebiet gehören neben Hilden auch Langenfeld, Haan, Erkrath, Hochdahl, Mettmann, Solingen und der Düsseldorfer Süden mit Benrath, Reisholz, Hassels, Wersten, Holthausen, Eller, Oberbilk und Vennhausen.

Bei welchem Straßenverkehrsamt stelle ich meinen Führerscheinantrag?

Immer bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts. Wer in Hilden, Langenfeld, Haan, Erkrath, Hochdahl oder Mettmann wohnt, stellt den Antrag beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann. In Düsseldorf ist das Straßenverkehrsamt der Stadt Düsseldorf zuständig, in Solingen die Führerscheinstelle der Stadt Solingen. Wir gehen die Unterlagen bei der Anmeldung mit dir durch.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung bei uns reicht dein Ausweis. Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt brauchst du später Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Passfoto. Wir gehen das bei der Anmeldung mit dir durch.

Bereit? Dann steig ein.

Melde dich online an. Das dauert rund fünf Minuten, deine Unterlagen kannst du direkt hochladen. Oder schreib uns erst einmal, wenn du noch Fragen hast.

Deine Fahrschule für Hilden und Umgebung.

Hilden liegt mitten zwischen Düsseldorf, Solingen, Langenfeld und Erkrath. Deshalb sind wir auch für Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus dem ganzen Kreis Mettmann und dem Düsseldorfer Süden schnell erreichbar.

Kreis Mettmann

  • Hilden
  • Langenfeld
  • Haan
  • Erkrath
  • Hochdahl
  • Mettmann

Düsseldorf

  • Benrath
  • Reisholz
  • Hassels
  • Wersten
  • Holthausen
  • Eller
  • Oberbilk
  • Vennhausen

Bergisches Land

  • Solingen

Anmeldung, Beratung und Theorieunterricht finden in unserer Fahrschule in der Hochdahler Straße 4 in Hilden statt. Den Führerscheinantrag stellst du bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts, wir sagen dir genau, welche Unterlagen du dafür brauchst.

Impressum

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Fahrschule Speedway
Inhaber: Dipl.-Ing. Sar Touhami
Hochdahler Straße 4
40724 Hilden

Rechtsform: Einzelunternehmen

Kontakt

Telefon: 02103 2784137
E-Mail: info@speedway-fahrschule.de

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE271674138

Fahrschulerlaubnis und Aufsicht

Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz, erteilt durch den Kreis Mettmann, Straßenverkehrsamt
Verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs: Dipl.-Ing. Sar Touhami

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Kreis Mettmann, Straßenverkehrsamt
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Fahrlehrerin / Fahrlehrer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Es gelten insbesondere: Fahrlehrergesetz (FahrlG), Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV), Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Texte findest du unter gesetze-im-internet.de.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Dipl.-Ing. Sar Touhami, Hochdahler Straße 4, 40724 Hilden

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte und Links

Wir erstellen die Inhalte dieser Website mit Sorgfalt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir trotzdem keine Gewähr übernehmen. Unsere Website enthält Links zu Websites anderer Anbieter. Für deren Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Werden uns Rechtsverletzungen bekannt, entfernen wir die betroffenen Inhalte oder Links umgehend.

Bildnachweise

Video und Fotos: Fahrschule Speedway

Datenschutz­erklärung

Stand: Oktober 2026

1. Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung deiner Daten auf dieser Website ist:
Fahrschule Speedway, Inhaber Dipl.-Ing. Sar Touhami, Hochdahler Straße 4, 40724 Hilden
Telefon 02103 2784137, E-Mail info@speedway-fahrschule.de

Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz ist Sar Touhami. Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht benannt, da wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.

Kurz zusammengefasst

Wir nutzen deine Daten nur, um deine Anfrage zu beantworten und deine Ausbildung vorzubereiten. Wir setzen keine Cookies, kein Tracking und keine Werbung ein. Wir verkaufen keine Daten.

2. Hosting und Server-Logfiles

Diese Website liegt bei ALL-INKL.COM, Neue Medien Münnich GmbH, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf. Beim Aufruf der Seite speichert der Server automatisch technische Daten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Datei, übertragene Datenmenge, Browser und Betriebssystem sowie die Seite, von der du kommst. Das ist nötig, um die Website sicher und stabil auszuliefern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Logfiles werden nur so lange gespeichert, wie es für Sicherheit und Fehleranalyse nötig ist, und danach gelöscht oder anonymisiert. Mit dem Hoster besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Die Verbindung ist per SSL/TLS verschlüsselt. Du erkennst das am Schloss-Symbol und an „https://“ in der Adresszeile.

3. Keine Cookies, kein Tracking, Schriften lokal

Wir verwenden keine Cookies und keine Analyse- oder Marketing-Dienste. Schriftarten und Video liegen auf unserem eigenen Server. Beim Besuch werden dafür keine Daten an Dritte wie Google übertragen.

Die Buttons „Route planen“ und „Alle Bewertungen auf Google“ sind einfache Links. Erst wenn du sie anklickst, wechselst du zu Google Maps. Dort gilt die Datenschutzerklärung von Google.

4. Kontaktformular, E-Mail und Telefon

Wenn du uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktierst, verarbeiten wir deine Angaben (Name, E-Mail, Telefon, Anliegen und Nachricht), um deine Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn es um eine Ausbildung oder einen Vertrag geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Formulardaten werden per E-Mail an uns übermittelt und nicht auf dem Webserver gespeichert. Wir löschen sie, wenn deine Anfrage erledigt ist und keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

5. Online-Anmeldung und Upload von Unterlagen

Mit der Online-Anmeldung bereitest du deine Ausbildung bei uns vor. Dafür verarbeiten wir:

Zweck: Abschluss des Ausbildungsvertrags, Durchführung der Ausbildung und Vorbereitung deines Antrags auf Erteilung der Fahrerlaubnis.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit wir gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Sehtest-Bescheinigung enthält Gesundheitsdaten. Diese verarbeiten wir auf Grundlage deiner ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die du beim Absenden erteilst.

Empfänger: Für deinen Führerschein geben wir die nötigen Daten an die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) und an die Technische Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) weiter. Darüber hinaus geben wir nichts weiter.

Speicherdauer: Für die Dauer der Ausbildung und danach so lange, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, etwa aus dem Fahrlehrerrecht und dem Steuerrecht. Kommt kein Vertrag zustande, löschen wir deine Anmeldung und alle Unterlagen nach spätestens 6 Monaten.

Tipp zum Ausweis: Auf der Kopie deines Personalausweises darfst du Angaben schwärzen, die wir nicht brauchen, zum Beispiel die Zugangsnummer und die Seriennummer.

Die Angaben in der Anmeldung sind freiwillig. Ohne sie können wir deine Anmeldung aber nicht bearbeiten. Unterlagen kannst du auch persönlich bei uns abgeben.

6. Google-Bewertungen auf dieser Seite

Wir zeigen Auszüge aus öffentlichen Bewertungen, die Fahrschüler auf Google über uns geschrieben haben, mit abgekürztem Namen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Darstellung unseres Angebots nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wenn deine Bewertung hier nicht erscheinen soll, sag uns einfach Bescheid. Wir nehmen sie dann sofort heraus.

7. Deine Rechte

Du hast jederzeit das Recht auf:

Schreib uns dafür einfach eine E-Mail oder ruf uns an.

Außerdem kannst du dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, ldi.nrw.de.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Speedway, Hochdahler Straße 4, 40724 Hilden (im Folgenden „Fahrschule“) und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern über die Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis sowie für Intensivkurse und Aufbauseminare. Ergänzend gelten das Fahrlehrergesetz, die Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Online-Anmeldung auf dieser Website ist eine unverbindliche Anfrage. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten den schriftlichen Ausbildungsvertrag in der Fahrschule unterschrieben haben.

(2) Minderjährige brauchen für den Vertragsschluss die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

(3) Die Fahrschule kann die Ausbildung erst beginnen, wenn die für den Antrag nötigen Unterlagen vollständig vorliegen.

§ 3 Entgelte

(1) Es gelten die Entgelte laut dem Preisaushang in den Geschäftsräumen der Fahrschule zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sie werden im Ausbildungsvertrag festgehalten.

(2) Mit dem Grundbetrag sind die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule und der theoretische Unterricht abgegolten. Fahrstunden, Sonderfahrten und die Vorstellung zur Prüfung werden gesondert berechnet. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

(3) Gebühren Dritter, etwa der Fahrerlaubnisbehörde und der Technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA), sowie Kosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto sind nicht in den Entgelten der Fahrschule enthalten.

(4) Der Preisrechner auf dieser Website liefert eine unverbindliche Schätzung und ist kein Angebot.

§ 4 Zahlung

(1) Der Grundbetrag ist nach der Anmeldung, also mit Abschluss des Ausbildungsvertrags, fällig.

(2) Fahrstunden und Sonderfahrten sind unmittelbar nach der erbrachten Leistung zu bezahlen. Eine Abrechnung auf Rechnung ist nur möglich, wenn eine Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers oder der Agentur für Arbeit vorliegt.

(3) Die Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung sind spätestens einen Werktag vor dem Prüfungstermin zu bezahlen.

(4) Zahlungen sind in bar oder per Echtzeitüberweisung möglich.

(5) Die Fahrschule kann die Anmeldung zur Prüfung und weitere Fahrstunden zurückhalten, solange fällige Beträge nicht bezahlt sind.

§ 5 Ausbildung

(1) Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Wie viele Fahrstunden nötig sind, hängt vom Lernfortschritt ab und lässt sich vorher nicht verbindlich festlegen.

(2) Zur Prüfung stellt die Fahrschule erst vor, wenn die Ausbildung nach Einschätzung des Fahrlehrers abgeschlossen ist und alle vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten und Sonderfahrten nachgewiesen sind.

(3) Die Fahrschule kann den Fahrlehrer oder das Ausbildungsfahrzeug wechseln, wenn dies aus organisatorischen Gründen nötig ist.

§ 6 Termine und Absagen

(1) Vereinbarte Fahrstunden können bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt werden.

(2) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnet die Fahrschule eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 Prozent des Entgelts für die gebuchte Leistung. Der Fahrschülerin oder dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Absage aus einem nicht zu vertretenden Grund, zum Beispiel plötzlicher Krankheit, nicht rechtzeitig möglich war.

(3) Muss die Fahrschule eine Fahrstunde kurzfristig absagen, wird diese ohne zusätzliche Kosten nachgeholt.

(4) Der Fahrlehrer wartet am vereinbarten Treffpunkt bei einer Fahrstunde von 45 Minuten 15 Minuten, bei einer Doppelstunde von 90 Minuten 30 Minuten. Erscheint die Fahrschülerin oder der Fahrschüler bis dahin nicht, gilt die Fahrstunde als nicht rechtzeitig abgesagt.

§ 7 Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrlehrer kann eine Fahrstunde verweigern oder abbrechen, wenn die Fahrschülerin oder der Fahrschüler unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, wenn eine erforderliche Sehhilfe fehlt oder wenn sonst begründete Zweifel an der Eignung zum sicheren Fahren bestehen. In diesen Fällen gilt § 6 Abs. 2 entsprechend.

§ 8 Kündigung

(1) Fahrschülerinnen und Fahrschüler können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

(2) Die Fahrschule kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel bei wiederholtem Nichterscheinen, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder grob ungebührlichem Verhalten.

(3) Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Kündigt die Fahrschülerin oder der Fahrschüler, verbleibt der Grundbetrag als Ausgleich für den entstandenen Arbeits- und Materialaufwand, insbesondere für die freigeschaltete Lern-App, bei der Fahrschule.

(4) Nach einer Kündigung erhält die Fahrschülerin oder der Fahrschüler eine Bescheinigung über die bisherige Ausbildung, damit sie bei einer anderen Fahrschule fortgesetzt werden kann.

§ 9 Intensivkurse

Für Intensivkurse gelten diese Bedingungen entsprechend. Der Zeitplan wird individuell vereinbart. Die Fahrschule übernimmt keine Gewähr für Prüfungstermine, da diese von der Technischen Prüfstelle vergeben werden, und für die Bearbeitungsdauer der Fahrerlaubnisbehörde.

§ 10 Aufbauseminare

(1) Aufbauseminare für Fahranfänger werden nach § 35 der Fahrerlaubnis-Verordnung durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, wenn alle Sitzungen und die Fahrprobe vollständig besucht wurden.

(2) Für die Einhaltung der von der Behörde gesetzten Frist ist die Teilnehmerin oder der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Fahrschule bemüht sich, rechtzeitig einen Platz anzubieten.

(3) Das Seminarentgelt ist bei Antritt, also zu Beginn der ersten Sitzung, fällig.

§ 11 Haftung

(1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Ausbildungsfahrzeuge sind nach den gesetzlichen Vorschriften versichert.

(2) Fahrschülerinnen und Fahrschüler haften für Schäden am Ausbildungsfahrzeug nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, zum Beispiel durch Missachtung ausdrücklicher Anweisungen des Fahrlehrers.

§ 12 Datenschutz

Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Was kostet dein Führerschein?

Wähl deine Klasse und schätz, wie viele Fahrstunden du brauchst.

Deine Klasse

Viele brauchen rund 20 bis 30 normale Fahrstunden. Das ist bei jedem anders.

Geschätzte Gesamtkosten Klasse B

ca.0€

Mit Klasse B anmelden

Unverbindliche Schätzung. Deine echten Kosten hängen davon ab, wie viele Fahrstunden du am Ende brauchst. Die TÜV-Gebühren zahlst du direkt beim TÜV.

Online anmelden.

Vier kurze Schritte, rund fünf Minuten. Unterlagen kannst du direkt hochladen oder später abgeben.

Welche Klasse möchtest du machen?

Unsicher? Wähl einfach die Klasse, die am besten passt. Wir beraten dich dann persönlich.

Womit möchtest du fahren lernen?

Deine Anmeldung ist da.

Danke! Wir schauen uns alles an und melden uns in den nächsten Tagen bei dir, um einen Termin für den Ausbildungsvertrag zu machen.

Fehlende Unterlagen bringst du einfach zu diesem Termin mit.


Schreib uns.

Wir antworten dir so schnell wie möglich, meistens am selben oder nächsten Werktag.

Nachricht ist raus.

Danke! Wir melden uns bei dir.